Was wir tun?
- für Privatkunden und Unternehmen
- für regionale, aber auch überregionale Mandanten
- auf verschiedenen, aber nicht allen Rechtsgebieten
- ausschließlich auf einer vertrauensvollen, persönlichen Basis
Die Bearbeitung zivilrechtlicher Mandate stellt den Kernbereich meiner Tätigkeit dar.
Hierzu gehört under anderem:
- Forderungsinkasso
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen aller Art
- juristische Komplettbetreuung nach Verkehrsunfällen
- einen besonderen Stellenwert nimmt die Bearbeitung medizinrechtlicher Sachverhalte ein, dies betrifft
sowohl die Klärung von Ansprüchen aus Behandlungsfehlern, aber auch alle anderen Fragen rund um
die ärztliche Tätigkeit, sei es Berufsrecht, Vergütungsfragen oder Abrechnungsprobleme aller Art
- Mandate im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen
Auch erb- und familienrechtliche Mandate fallen in unser Tätigkeitsspektrum, von der Beratung in Erb- und Betreuungssachen, der Hilfe bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten bis hin zur Scheidung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Familienrecht zwar alle Mandate zur Klärung finanzieller Ansprüche übernehmen, Mandate zu Umgangs- oder Sorgerecht aber prinzipiell nicht übernehmen. Wenn Sie wollen, benennen wir Ihnen aber gerne auf dieses Gebiet spezialisierte Kollegen.
Schon seit Eröffnung meiner Kanzlei übernehme ich auch strafrechtliche Mandate, allerdings überwiegend im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten und berufsspezifischen Strafverfahren.
Die Übernahme arbeitsrechtlicher Mandate ergänzt sich mit meiner über zwanzigjährigen Berufserfahrung als Dozent für Arbeitsrecht an der Staatlichen Berufsakademie Sachsen.