Rechsberatung und Vertretung - vor Ort

Welche Gebühren fallen an?

 

In zahlreichen Fällen erhält der Mandant die Kosten, die für seinen anfallen, Rechtsanwalt vom Gegner erstattet. Dies gilt nicht nur bei der erfolgreichen Durchsetzung von finanziellen Forderungen, sondern auch bei Freisprüchen in Straf- oder Bußgeldverfahren.

 

Auch bei Verkehrsunfällen erstattet regelmäßig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Rechtsanwaltskosten.


Dennoch gibt es Situationen, in denen der Mandant ganz oder teilweise für die Kosten aufkommen muss. Dies gilt insbesondere kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung im Arbeitsrecht.

 

Die Höhe der Vergütung des Rechtsanwaltes ist im Gesetz, dem RVG, geregelt. 

In bestimmten Fällen sind abweichende Vereinbarungen zulässig, so wenn das gesetzliche Honorar

zu einer so hohen Vergütung führen würde, dass diese in keiner vernünftigen Relation zu Tätigkeit, Aufwand und Haftung mehr steht.

So kann zum Beispiel bei einfach gelagerten Ehescheidungen eine solche Honorarvereinbarung zu erheblicher Kosteneinsparung führen.

 

Wir prüfen daher stets, ob dies der Fall ist, und vereinbaren einen angemessenen Stundensatz, wenn dies zu einem

niedrigerem Honorar führt - auch nachträglich.

Haben Sie aber bitte Verständnis, dass wir Dumpingpreise weder anbieten dürfen noch wollen.

 
 

Wann trägt der Staat die Rechtsanwaltskosten?

 

Unter bestimmten Umständen erhalten Sie auf Antrag Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe. Wir beraten Sie hierzu gerne und übernehmen für Sie auch die Antragstellung.

 
 

Habe ich mit meiner Rechtsschutzversicherung freie Anwaltswahl?

 

Nur unter strengen Vorgaben läßt der Bundegerichtshof überhaupt zu, dass Rechtsschutzversicherer durch Kooperationen mit Rechtsanwälten Kosten einsparen, weil diese im Interesse entsprechend vermittelter Mandate oftmals zu äußerst geringen "Preisen" tätig werden. Zu Recht haben die Gerichte dies kritisiert, weil die Gefahr besteht, dass der Anwalt die Interessen des Rechtsschutzversicheres an einem "billigem" Rechtsstreit womöglich über die Interessen des Mandanten stellt. Zulässige Tarife sehen derzeit meist nur noch vor, dass der Mandant die Selbstbeteiligung spart, wenn er einen Partneranwalt beauftragt. Diese Frage stellt sich aber ohnehin fast nur dann, wenn der Rechtsstreit verloren wird. Sprechen Sie uns einfach darauf an, wir prüfen gerne mit Ihnen gemeinsam, ob die Beauftragung eines vom Rechtsschutzversicherer ausgewählten Rechtsanwaltes wirklich günstiger für Sie ist.

 
 

Was kostet eine Beratung?

 

Schildern Sie uns einfach bei der Terminanfrage kurz Ihr Problem, und wir benennen Ihnen die Kosten für ein umfassendes Beratungsgespräch. Im Regelfall berechnen wir hierfür 65 €, sollte sich Ihr Problem "auf den allerersten Blick" klären lassen, verringert sich dies nochmals. Stellt sich bei der Beratung heraus, dass Sie uns zur Erledigung der Angelegenheit beauftragen wollen, so wird die Beratungsgebühr ohnehin auf die weiteren Gebühren angerechnet.

 

 

 

Wie kontaktieren Sie uns?

 

Wir sind Montags bis Freitags erreichbar. Telefon besetzt, Bürozeiten verpaßt? Kontaktieren Sie uns einfach per eMail, Fax oder hinterlassen uns eine Mitteilung auf dem Anrufbeantworter, wir rufen Sie umgehend zurück!

03774 86979-0

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